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Es darf jeder auf eigenem
Grundstück nackt sein, auch wenn das Grundstück von anderen
einsehbar ist, solange man nicht absichtlich provoziert.
Beim Nackt-Sein in der Öffentlichkeit wird es ein wenig komplizierter.
Viele Menschen glauben, man dürfe nicht öffentlich nackt
sein, es sei verboten. Das ist ganz falsch. Nacktheit oder Kleidung
wird in
deutschen Gesetzen überhaupt nicht erwähnt. Es gibt also überhaupt
keine Kleidervorschrift. Es gibt aber ein Gesetz, dass uns die freie
Entfaltung unserer Persönlichkeit zusichert, und es gibt ein Gesetz,
dass uns ein Leben nach unserer Weltanschauung zusichert. Es handelt
sich hierbei um Grundrechte aus dem Grundgesetz (kurz GG), die ich
im Folgenden zitiere:
Art. 2 Abs. 1 GG:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art. 4, Abs. 1 GG:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Ausführlicher als Art. 4 GG beschäftigt sich Art. 18 der allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen mit der Freiheit
der Weltanschauung:
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit;
dieses Recht schliesst die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung
zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein
oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre,
Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Zu diesen Gesetzestexten möchte ich ein paar eigene Ausführungen
und Anmerkungen machen, ohne den Anspruch auf juristische Richtigkeit
zu erheben.
Zu Art. 2 Abs. 1 GG:
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt
auch das Recht ein, Kleidung jeder Art zu tragen, oder auch ganz auf
Kleidung zu verzichten.
Rechte anderer werden dadurch sicher nicht verletzt. Ein Recht, Menschen
bekleidet oder unbekleidet nicht sehen zu müssen, gibt es nicht.
Es wäre auch sehr merkwürdig, wenn Menschen ausgerechnet die
Geschlechtsteile der eigenen Gattung per Gesetz verhüllen würden,
die Geschlechtsteile und sogar die geschlechtliche Vereinigung aller
anderer Gattungen aber unvoreingenommen betrachteten. Schließlich
kann die eigene Art nicht abstoßender erscheinen als andere Arten,
sondern eher umgekehrt.
Die verfassungsmäßige Ordnung kann durch unterschiedliche
Kleidung oder durch das Weglassen der Selben sicher nicht berührt
werden, höchstens im positivem Sinne, denn nackte Menschen können
keine Waffen verstecken.
Ü
ber das Sittengesetz habe ich ein Wenig im Internet recherchiert. Ein
Sittengesetz in der Art anderer Gesetze wie zum Beispiel das Grundgesetz
gibt es nicht. Es handelt sich hier um eine philosophische Betrachtung
von Moral. Das Sittengesetz ist der sogenannte kategorische Imperativ,
der von Immanuel Kant mehrfach mit ähnlichem Wortlaut und gleicher
Bedeutung formuliert wurde und lautet wie folgt:
Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst,
dass sie ein allgemeines Gesetz werde. (Aus der Grundlegung zur Metaphysik
der Sitten)
Oder diese Formulierung:
Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als
Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. (Aus dem Grundgesetz
der reinen praktischen Vernunft in der Kritik der praktischen Vernunft)
Leonard Nelson entwickelte den kategorischen Imperativ Kants zu einem
Abwägungsgesetz weiter, mit dessen Hilfe im Falle des Konflikts
von Interessen entschieden werden kann, ob eine Handlung moralisch erlaubt
ist. Dieses "Sittengesetz" ist die Grundlage der rechtlichen
und politischen Organisation eines menschenwürdigen Zusammenlebens.:
Handle nie so, daß Du nicht auch in Deine Handlungsweise einwilligen
könntest, wenn die Interessen der von ihr Betroffenen auch Deine
eigenen wären. Erläuterung: Das Kriterium der gerechten Abwägung
liegt also in der Vereinigung der Interessen in einer und derselben Person.
Wir brauchen also nur .unsere Interessen und die kollidierenden Interessen
unserer Partner in uns vereinigt zu denken, sie gegeneinander abzuwägen,
um so zum konkreten Gebot zu gelangen, welche Interessen vorzuziehen
sind, was also zu tun ist.
Nach dem kategorischem Imperativ Kants kann ich eindeutig sagen, dass
Nacktsein nicht gegen das Sittengesetz verstößt, da ich durchaus
möchte, dass die freie Entscheidung, ob man Kleidung trägt
oder nicht, zu einem allgemeinen Gesetz wird und genau genommen sogar
schon ist.
Nach der gerechten Abwägung Nelsons sieht das so aus: Wenn ich die
(begründbare) Freiheit liebe nackt zu sein, die dadurch Betroffenen
aber (unbegründbar) keine Nackten sehen möchten, welche Interessen
sind dann vorzuziehen? Für mich ist klar: Nacktheit ist natürlich,
Nacktheit als peinlich oder abstoßend zu empfinden ist unnatürlich,
weil nur durch Erziehung und gewohnheitsmäßigen immerwährenden
Einsatz von Kleidung entstanden. Möge jeder selbst entscheiden,
was also bei diesem Interessenskonflikt zu tun ist.
Zu Art. 4, Abs. 1 GG und Art. 18 der UN Menschenrechtserklärung:
Hier wird die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses zugesichert
und die Freiheit, seine Weltanschauung öffentlich durch Ausübung
zu bekennen.
Eine Weltanschauung ist die subjektive und/oder naturwissenschaftliche
und/oder philosophische grundsätzliche Vorstellung der Welt und
der Stellung des Menschen in der Welt, aber auch die Vorstellung der
geeigneten Gesellschaftsform und der Gestaltung des eigenen Lebens.
Meine nackte Lebensweise ist ein fundamentaler Baustein meiner Weltanschauung.
Kleidung dient in meiner Weltanschauung nur dem Schutz vor lebensfeindlichen
Umweltbedingungen und Gefahren. Ich stelle mir eine Gesellschaft vor,
in der Nacktheit überhaupt kein Thema ist, in der man jederzeit
nackt sein kann, solange man eben nicht friert und in der Webseiten wie
diese hier absolut überflüssig sind.
Weil dies zu meiner Weltanschauung gehört ist das Gesetz auf meiner
Seite, oder sollte es zumindest sein.
Das einzige Gesetz überhaupt, das Nacktsein einschränken könnte,
ist der Paragraph 118 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten,
kurz OWiG.:
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt,
die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden
und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Doch was ist grob ungehörig? In der Nase popeln? Und ist Nacktsein überhaupt
eine Handlung? Belästigt Nacktsein die Allgemeinheit, und falls
doch, einen wie großen Teil der Allgemeinheit? In einer Zeit, wo
die Massenmedien vor lauter nackter Menschen nur so überquellen,
kann wohl niemand mehr ernsthaft behaupten, die Allgemeinheit fühle
sich dadurch belästigt. Wenn dem so wäre, dann müsste
ja auch da das Gesetz greifen. Einige empören sich ohne überhaupt
zu wissen warum. Sie können gar nicht erklären, was sie daran
so schlimm finden. Vielleicht liegt es an der Erziehung. Manch einer
glaubt auch es sei verboten und meint seiner Bürgerpflicht nachkommen
zu müssen. Dann gibt es auch noch Leute die meinen, Kinder dürften
keine nackten Menschen sehen, was natürlich völliger Unsinn
ist.
So wird dann nach den Ordnungshütern gerufen. Diese sind dann vielleicht
etwas übereifrig und verlangen von dem nackten Menschen, er möge
sich bekleiden, obwohl tatsächlich niemand belästigt oder gar
gefährdet war. Vielleicht verhängen sie auch ein Bußgeld
(wonach richtet sich das eigentlich?). Sie wollen die vermeintlich gestörte öffentliche
Ordnung wiederherstellen, und das, obwohl gar keine Belästigung
vorlag.
Schlimm ist dabei, dass die Ordnungshüter dabei quasi immer im Recht
sind, denn es genügt ja schon, wenn eine Handlung geeignet ist zu
belästigen und die Ordnung beeinträchtigt. Tatsächlich
braucht sich also überhaupt niemand belästigt zu fühlen,
um ein Einschreiten zu berechtigen, wenn nur ein Ordnungshüter meint,
es könnte sich ja jemand belästigt fühlen.
Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung lässt sich
leicht herleiten. Schließlich ist es äußerst ungewöhnlich,
wenn jemand öffentlich nackt ist. Es könnte einen Menschenauflauf
geben. Das Beispiel könnte ja auch Schule machen und es könnten
vermehrt nackte Menschen auftreten, was ja wirklich eine schreckliche
Entwicklung wäre. Ich sage nur "Sodom und Gomorra!"
Spaß beiseite. Nach meinen langjährigen Erfahrungen gehen
die Ordnungshüter meist umsichtig mit diesem Paragraphen um, sodass
es bei Nacktheit in der Natur nur selten zu Problemen kommt. Weniger
toleriert wird Nacktheit inmitten unserer gesellschaftlichen Zentren,
also in den Strassen der Ortschaften und Städte oder gar an besonders
kulturellen Orten wie zum Beispiel im Theater (es sei denn, die Darsteller
sind nackt. Dann ist das wieder ein kulturelles Ereignis. Menschen sind
schon sehr merkwürdige Lebewesen).
Tatsächlich kommt dieser Paragraph immer wieder mal in Verbindung
mit Nacktheit zur Anwendung, oft auch sehr willkürlich und mit Bußgeldforderung,
und wird somit über die oben zitierten gesetzlich zugesicherten
Grundrechte gestellt, was ein Skandal ist. Niemand, der mit seinen Motiven
für das Nacktsein reinen Gewissens ist, sollte sich das gefallen
lassen.
Vermerk: Bei der Recherche nach Nudismus und Rechtslage habe nur eine
einzige Webseite mit nützlichen Infos gefunden -> Natürlich Nackt
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